Norm
ABGB §922Rechtssatz
Bei ungeklärter Ursache eines erst nach der Übergabe aufscheinenden Mangels kann die Gewährleistungskläger treffende Beweislast nicht verschoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0018497Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.08.2020