Norm
ABGB §1154Rechtssatz
Der Anspruch auf Entlohnung für bereits geleistete Dienste erlischt nicht durch ein späteres Verschulden der Lebensgefährtin (des Lebensgefährten) an der Auflösung der Gemeinschaft. Der Anspruch auf Barentlohnung wegen Nichteinhaltung der Zusage der letztwilligen Bedenkung kann nicht früher existent werden als in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, daß die Zusage nicht eingehalten wird oder eingehalten werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0025866Dokumentnummer
JJR_19611107_OGH0002_0040OB00125_6100000_002