RS OGH 1961/11/7 4Ob125/61

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Veröffentlicht am 07.11.1961
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Norm

ABGB §1154

Rechtssatz

Der Anspruch auf Entlohnung für bereits geleistete Dienste erlischt nicht durch ein späteres Verschulden der Lebensgefährtin (des Lebensgefährten) an der Auflösung der Gemeinschaft. Der Anspruch auf Barentlohnung wegen Nichteinhaltung der Zusage der letztwilligen Bedenkung kann nicht früher existent werden als in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, daß die Zusage nicht eingehalten wird oder eingehalten werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0025866

Dokumentnummer

JJR_19611107_OGH0002_0040OB00125_6100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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