Norm
EO §399 Abs2Rechtssatz
Eine Entscheidung über einen Antrag auf Aufhebung oder Einschränkung einer einstweiligen Verfügung, die ohne mündliche Verhandlung erlassen wird, ist gemäß § 477 Z 4 ZPO nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0005188Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011