Norm
KO §119 Abs2 BRechtssatz
Der Gemeinschuldner hat bei kridamäßiger Versteigerung ein Rekursrecht und ist als verpflichtete Partei anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0036428Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2019