Norm
AngG §17 VRechtssatz
Das Angestelltengesetz kennt nur einen Anspruch auf Urlaub in natura, nicht auch einen Anspruch auf Abfindung oder Entschädigung für unterbliebenen Urlaub.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Urlaubsentschädigung, Urlaubsabfindung, Angestellte, Verbrauch, Urlaubsrest, Resturlaub, Ablöse, Urlaubsanspruch, aufrechtes Dienstverhältnis, Abgeltung, Konsumierung, Erholungsurlaub, NaturalanspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0028185Dokumentnummer
JJR_19611128_OGH0002_0040OB00094_6100000_001