Norm
ABGB §863 GIIRechtssatz
Zur Wahrung des Urlaubsanspruches bedarf es keiner besonderen Aufforderung an den Dienstgeber, den Urlaub in einem bestimmten Zeitpunkt zu gewähren, weil der Urlaubsanspruch vom Gesetz gewährleistet ist, doch darf der Dienstnehmer nicht ein Verhalten an den Tag legen, aus dem auf ein Aufgeben des Urlaubsanspruches geschlossen werden kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Verzicht, Verbrauch, Angestellte, Urlaubsgesetz, schlüssig, konkludent, Erholungsurlaub, aufrechtes DienstverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0028197Dokumentnummer
JJR_19611128_OGH0002_0040OB00094_6100000_002