Norm
ZPO §503 Z2 C2bRechtssatz
Hat das Erstgericht auf Grund eines Lokalaugenscheines die Feststellung getroffen, daß ein Raum nicht zur regelmäßigen geschäftlichen Benützung dient, dann darf das Berufungsgericht nicht ohne neuerliche Wiederholung des Lokalaugenscheines die gegenteilige Feststellung treffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0043236Dokumentnummer
JJR_19611129_OGH0002_0010OB00470_6100000_001