RS OGH 1961/12/7 Bkd26/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.1961
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Norm

DSt 1872 §2 I

Rechtssatz

Die Erörterung von Vorfällen in der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, besonders aber, wenn sie disziplinärer Art sein können, vor Außenstehenden und Laien und die Beweisführung von einem "Laiengericht" über Vorkommnisse in Rechtsanwaltskanzleien ist einem Rechtsanwalt verwehrt; die Nichtachtung dieses Grundsatzes verstößt gegen Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 26/60
    Entscheidungstext OGH 07.12.1961 Bkd 26/60
    Veröff: AnwBl 1962,49

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0056850

Dokumentnummer

JJR_19611207_OGH0002_000BKD00026_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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