Norm
VersVG §61Rechtssatz
Der Halter eines laufend für den Transport schwerer Ladungen eingesetzten Lastzuges handelt grob fahrlässig, wenn er den Lastzug zwei Jahre lang nicht zur Inspektion durch eine geeignete Reparaturwerkstatt bringt, die insbesondere auch die Bremsanlage prüft.
Veröff: VersR 1962,79
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1961:RS0103674Dokumentnummer
JJR_19611207_AUSL000_0020ZR00066_6000000_001