Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Das Verschleppen eines Auftrages und die Absendung unrichtiger "Beruhigungsschreiben" an den Klienten zur Bemäntelung der ungebührlichen Verzögerung, begründet eine Berufspflichtenverletzung und verstößt gegen Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0055614Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.07.2018