Norm
AußStrG §162Rechtssatz
Wenn ein minderjähriger Noterbe vorhanden ist, kann die Einantwortung nicht ergehen, bevor der Pflichtteilsausweis rücksichtlich des Minderjährigen erbracht ist und dessen Pflichtteil entweder entrichtet oder sichergestellt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0008290Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.07.2011