Norm
RAO §10Rechtssatz
Der Anwalt darf nicht bei aufrechtem Vollmachtsverhältnis und ungeachtet dessen, daß er seinen Klienten in einer anhängigen Zivilrechtssache vertritt, zur gleichen Zeit gegen diesen Klienten in Vertretung einer anderen Partei eine Strafanzeige erstatten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0072391Dokumentnummer
JJR_19611214_OGH0002_000BKD00053_6100000_002