Rechtssatz
Die Urlaubsabfindung im Sinne des § 8 des ArbUrlG 1959 ist auf den Anspruch des Verletzten gegenüber dem Schädiger auf Ersatz des Verdienstentganges nach § 1325 ABGB nicht anzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0031403Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.06.2018