RS OGH 1961/12/20 3RK65/57

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Veröffentlicht am 20.12.1961
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Norm

AngG §1 I
AngG §1 IV

Rechtssatz

Die Vertragsfußballspieler sind, obwohl von einem Überwiegen der geistigen Tätigkeit nicht die Rede sein kann, gleichwohl Angestellte, da sie im Hinblick auf die Art der von ihnen durchgeführten öffentlichen Wettspiele den Bühnenmitgliedern nahestehen. Außerdem räumt die Verkehrsanschauung den Vertragsspielern als den Spitzenkräften des Fußballsports eine gehobene Stellung ein.

Veröff: VersR 1962,562

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1961:RS0104587

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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