Norm
ABGB §531Rechtssatz
Zur Anfechtung der Gültigkeit eines vom Erblasser abgeschlossenen Übergabsvertrages wegen dessen Geschäftsunfähigkeit sind die Pflichtteilsberechtigten nicht legitimiert. Die vom Verlassenschaftskurator in einem Rechtsstreit der Pflichtteilsberechtigten gegen den Übernehmer erhobene Revision (auf Seiten des Pflichtteilsberechtigten) ist zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0012219Dokumentnummer
JJR_19620110_OGH0002_0010OB00505_6100000_001