Norm
4.DVEheG §2Rechtssatz
Der Gesetzgeber wollte die Begünstigung der Auflösung der Ehe nicht einem Ausländer gewähren, der nur durch eine verbotene Eheschließung mit einem österreichischen Staatsbürger die Staatsbürgerschaft erworben hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0057708Dokumentnummer
JJR_19620117_OGH0002_0070OB00041_6200000_001