Norm
ABGB §1350Rechtssatz
Zum Wesen der selbstschuldnerischen Bürgschaft und des Garantievertrages (Anführung von Literatur und Rechtsprechung). Es kann auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen gebürgt und garantiert werden. Allerdings muß die künftige Verbindlichkeit sachlich begrenzt sein (Ausführungen zu dieser Frage).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0032143Dokumentnummer
JJR_19620118_OGH0002_0060OB00022_6200000_001