RS OGH 1962/1/18 6Ob21/62, 8Ob322/64, 7Ob87/70, 3Ob217/97a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1962
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Norm

ABGB §871 A
ABGB §1431

Rechtssatz

Ist eine Vereinbarung nicht wegen Irrtums anfechtbar, sondern ihrem ganzen Inhalt nach verbindlich, so kann das, was auf Grund dieser Vereinbarung geleistet wurde, auch nicht nach § 1431 ABGB zurückverlangt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0014943

Dokumentnummer

JJR_19620118_OGH0002_0060OB00021_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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