Norm
ZPO §391 Abs3 CRechtssatz
Wenn gegenüber der Forderung des bei einem Kraftwagenzusammenstoß geschädigten ersten Eigentümers der zweite Wageneigentümer eine Gegenforderung wegen Schadenersatzes aus demselben Unfalle compensando geltend macht, dann darf ein Teilurteil gemäß § 391 Abs 3 ZPO nicht erlassen werden. Denn der rechtliche Zusammenhang zwischen Forderung und Gegenforderung ist dabei gegeben, weil das schädigende schuldhafte Verhalten des einen Verkehrsteilnehmers nicht nur die Forderung des anderen Betroffenen, sondern auch die Verminderung des eigenen Ersatzanspruches gegen den anderen gleichfalls verkehrswidrig Handelnden auslöst (unter Hinweis auf Lehre und Rechtsprechung zum Vorbehaltsurteil nach § 302 DZPO).
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0040672Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2011