Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Exekutionsführung trotz erfolgter Bezahlung ohne nähere Prüfung der gegenteiligen Behauptung des Verpflichteten ist disziplinär. In Ausübung des Rechtsanwaltsberufes kann Berufspflichtenverletzung auch gegen den Gegner oder gegenüber Dritten begangen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0055982Dokumentnummer
JJR_19620201_OGH0002_000BKD00041_6100000_001