Norm
DSt 1872 §2 ERechtssatz
Eine an den Kammerausschuß gerichtete, eine Verhöhnung der Standesbehörde bzw eines seiner Funktionäre beinhaltende Eingabe verstößt gegen die Berufspflichten und gegen Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0054982Dokumentnummer
JJR_19620201_OGH0002_000BKD00066_6100000_001