Norm
ABGB §1328Rechtssatz
Die Forderung eines Globalbetrages für verminderte Heiratsaussicht und im Hinblick auf die Heirat erbrachte Dienstleistungen führt zur Aufhebung zwecks Verbesserung des Klagebegehrens, wenn im Verfahren der Anspruch für Dienstleistungen durch rechtskräftige Abweisung nicht bereits weggefallen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0031641Dokumentnummer
JJR_19620213_OGH0002_0080OB00034_6200000_001