Norm
ABGB §1323 C2Rechtssatz
Hat die beklagte Partei einen Teil des eingeklagten merkantilen Minderwertes anerkannt, kann sie im weiteren Verfahren diesen Anspruch dem Grunde nach nicht mehr bestreiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0030387Dokumentnummer
JJR_19620223_OGH0002_0020OB00063_6200000_001