Norm
ABGB §183 Abs1Rechtssatz
Die Frage des Geschlechtsnamens einer verheirateten Ehefrau, wenn sie gleichzeitig mit ihrem Ehemann an Kindesstatt angenommen wird, ist im Gesetz nicht ausdrücklich entschieden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0008597Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009