Norm
VerbotsG §3gRechtssatz
Das Verbrechen nach § 3 g VerbotsG stellt seinem Wesen nach ein Hochverratsdelikt dar, das auch dann, wenn es von einem Ausländer im Ausland, aber in Beziehung auf die Republik Österreich begangen wird, gemäß § 38 StG in die inländische strafgerichtliche Zuständigkeit fällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0079996Dokumentnummer
JJR_19620307_OGH0002_0090OS00035_6200000_003