Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Der Vater ist berechtigt, jenen Schaden im eigenen Namen einzuklagen, der ihm auf Grund seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht durch die Heilungskosten seines minderjährigen Sohnes entstanden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0022850Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2020