Norm
UWG §1 D2bRechtssatz
Beweislast der Genossenschaft für ihre Behauptung, daß Trebernverfütterung die Käsequalität verschlechtere. Selbst wenn das Interesse der Genossenschaft an einer sachgemäßen Käseerzeugung das Verbot (in einem jedenfalls eingeschränkten Umfang) rechtfertigt, kann dennoch sittenwidriger Boykott vorliegen, sofern das Verbot den Betrieb der betroffenen Gesellschaft gefährdet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0078027Dokumentnummer
JJR_19620320_OGH0002_0040OB00301_6200000_002