Norm
EO §7 BdIARechtssatz
Lautet ein Wechselzahlungsauftrag gegen die Erben des Akzeptanten auf eine ziffernmäßig angegebene Wechselsumme nach Maßgabe der Einantwortungsurkunde und liegt dem Exekutionsbewilligungsgericht die Einantwortungsurkunde, wonach drei Erben zu 1/4 und zu je 3/8 eingeantwortet wurde, vor, so ist die Höhe der hereinzubringenden Forderung eindeutig nach dem Exekutionstitel bestimmt; sie beträgt 1/4 und je 3/8 des ziffernmäßigen Betrages hinsichtlich der einzelnen Erben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0000968Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011