RS OGH 1962/3/21 1Ob69/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.1962
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Norm

JN §1 CVIII
WRG §111 Abs3

Rechtssatz

Das Begehren auf Rückzahlung eines Betrages, das darauf gegründet wird, daß eine zwischen den Streitteilen geschlossene und von der Wasserrechtsbehörde genehmigte Vereinbarung stillschweigend aufgehoben worden und das auf Grund dieser Vereinbarung Geleistete daher rückforderbar sei, gehört vor die ordentlichen Gerichte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0046051

Dokumentnummer

JJR_19620321_OGH0002_0010OB00069_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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