Norm
JN §1 CVIIIRechtssatz
Das Begehren auf Rückzahlung eines Betrages, das darauf gegründet wird, daß eine zwischen den Streitteilen geschlossene und von der Wasserrechtsbehörde genehmigte Vereinbarung stillschweigend aufgehoben worden und das auf Grund dieser Vereinbarung Geleistete daher rückforderbar sei, gehört vor die ordentlichen Gerichte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0046051Dokumentnummer
JJR_19620321_OGH0002_0010OB00069_6200000_001