Norm
ABGB §914 IIRechtssatz
Bei der Vertragsauslegung ist auch das dem Abschluß vorangehende oder nachfolgende Verhalten der Vertragspartner zur Beurteilung der Parteiabsicht heranzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0017815Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.10.2020