Norm
JGG 1961 §3Rechtssatz
Bei Verhängung einer unbedingten, ein Monat übersteigenden Freiheitsstrafe darf das Gericht nicht überdies die Einweisung des Angeklagten in eine Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige aussprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0088565Dokumentnummer
JJR_19620327_OGH0002_0100OS00177_6200000_001