RS OGH 1962/3/30 2Ob99/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.1962
beobachten
merken

Norm

ZPO §396 D
ZPO §467 Cb4
ZPO §474 Abs2

Rechtssatz

Eine Mängelrüge des Berufungswerbers gegen ein Versäumungsurteil nach § 396 ZPO ist von vornherein verfehlt; das Fehlen eines Abänderungsantrages des Berufungswerbers hätte daher zur Verwerfung der Berufung führen müssen. Wenn das Berufungsgericht dennoch eine Sachentscheidung getroffen hat, dann hat es gegen die Rechtskraft des Ersturteils verstoßen. Im Rahmen einer zulässigen und wirksamen Revision war darauf in dritter Instanz von Amts wegen Bedacht zu nehmen und aus Anlaß der Revision das Berufungsurteil - soweit angefochten - aufzuheben und die Berufung zu verwerfen (mit Hinweisen auf die bisherige Judikatur).

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 99/62
    Entscheidungstext OGH 30.03.1962 2 Ob 99/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0041119

Dokumentnummer

JJR_19620330_OGH0002_0020OB00099_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten