Norm
ABGB §860Rechtssatz
Die Beteiligung an einem Architektenwettbewerb gibt dem Teilnehmer eine "Chance", deren Verlust infolge eines nur eine leichte Fahrlässigkeitdarstellenden Versehens des Ausschreibenden bei Erstellung der dem Teilnehmer übergebenen Pläne als entgangenen Gewinn nicht ersetzt werden muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0015891Dokumentnummer
JJR_19620403_OGH0002_0080OB00100_6200000_001