RS OGH 1962/4/3 8Ob100/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.1962
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Norm

ABGB §860
ABGB §1323

Rechtssatz

Die Beteiligung an einem Architektenwettbewerb gibt dem Teilnehmer eine "Chance", deren Verlust infolge eines nur eine leichte Fahrlässigkeitdarstellenden Versehens des Ausschreibenden bei Erstellung der dem Teilnehmer übergebenen Pläne als entgangenen Gewinn nicht ersetzt werden muß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0015891

Dokumentnummer

JJR_19620403_OGH0002_0080OB00100_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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