Norm
ABGB §956Rechtssatz
Der auf den Todesfall Beschenkte ist Nachlassgläubiger. Die Sache geht nicht ohne Übergabe in das Eigentum des Beschenkten über.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0019082Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.11.2020