Norm
PatG 1970 §158Rechtssatz
Die Vorfrage der Gültigkeit oder Wirksamkeit eines Patentes kann auch im Provisorialverfahren geprüft werden, wenn in dieser Richtung eine Gegenbescheinigung angeboten ist, doch kann diese Prüfung nur mit den Mitteln des Provisorialverfahrens und in dessen Grenzen vorgenommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0071408Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.02.2019