RS OGH 1962/4/25 10Os3/62, 12Os15/80, 13Os88/88

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Veröffentlicht am 25.04.1962
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Norm

StGB §142 A

Rechtssatz

Es ist keineswegs erforderlich, daß sich die Person, der der Täter Gewalt antut, um sich ihrer Sachen zu bemächtigen, im selben Raum befindet wie diese Sachen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0093869

Dokumentnummer

JJR_19620425_OGH0002_0100OS00003_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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