Norm
StGB §142 ARechtssatz
Es ist keineswegs erforderlich, daß sich die Person, der der Täter Gewalt antut, um sich ihrer Sachen zu bemächtigen, im selben Raum befindet wie diese Sachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0093869Dokumentnummer
JJR_19620425_OGH0002_0100OS00003_6200000_001