RS OGH 1962/5/3 8Ob119/62, 4Ob51/13y

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Veröffentlicht am 03.05.1962
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Norm

ABGB §904
ZPO §406

Rechtssatz

Das Gericht hat bei der rechtlichen Beurteilung der Klagsforderung von Amts wegen den Nichteintritt der Fälligkeit zu berücksichtigen, auch wenn die beklagte Partei behauptet hat, die Fälligkeit sei schon vor so langer Zeit eingetreten, dass Verjährung vorliege und die Verschiebung der Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt bestritten hat. Als erwiesen wurde die Verschiebung der Fälligkeit auf einen nach Verhandlungsschluss erster Instanz liegenden Zeitpunkt angenommen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 119/62
    Entscheidungstext OGH 03.05.1962 8 Ob 119/62
  • 4 Ob 51/13y
    Entscheidungstext OGH 18.06.2013 4 Ob 51/13y
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0024407

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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