Norm
ABGB §149Rechtssatz
Analog § 149 ABGB hat das Gericht, wenn der Vater von denjenigen, die seinen Kindern ein Vermögen zugewendet haben, dadurch von der Verwaltung ausgeschlossen ist, daß für dieses Vermögen ein bestimmter Verwalter genannt wurde, diesen Verwalter zu bestellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0048047Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2020