Norm
StVO §3 CaRechtssatz
Gehören zwei Kinder zusammen und bleibt ein dreijähriges am Straßenrand stehen, nachdem ein größeres die Straße überquert hat, dann ist zu erwarten, daß auch das dreijährige Kind die Straße überquert; hierauf ist durch Verminderung der Geschwindigkeit, allenfalls durch Anhalten des herankommenden Fahrzeuges Bedacht zu nehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0074107Dokumentnummer
JJR_19620510_OGH0002_0110OS00071_6200000_001