RS OGH 1962/5/10 11Os71/62

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Veröffentlicht am 10.05.1962
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Norm

StVO §3 Ca

Rechtssatz

Gehören zwei Kinder zusammen und bleibt ein dreijähriges am Straßenrand stehen, nachdem ein größeres die Straße überquert hat, dann ist zu erwarten, daß auch das dreijährige Kind die Straße überquert; hierauf ist durch Verminderung der Geschwindigkeit, allenfalls durch Anhalten des herankommenden Fahrzeuges Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 71/62
    Entscheidungstext OGH 10.05.1962 11 Os 71/62
    Veröff: ZVR 1962/227 S 236

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0074107

Dokumentnummer

JJR_19620510_OGH0002_0110OS00071_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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