Norm
VBG §13Rechtssatz
In der Entlohnungsgruppe c "Fachdienst" kann keine Tätigkeit verlangt werden, die in der Regel nur ein absolvierter Mittelschüler zu leisten vermag. Ein Allgemeinwissen - wie etwa jenes eines Hauptschülers - und ein entsprechendes Fachwissen reichen dafür aus. Für den mittleren Dienst (Entlohnungsgruppe d) wird kein Fachwissen vorausgesetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0081846Dokumentnummer
JJR_19620529_OGH0002_0040OB00062_6200000_001