Norm
ZPO §560 ARechtssatz
Die Frage der Zulässigkeit des Bestandverfahrens zwecks Auflösung eines zwischen einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und einem seiner Mitglieder geschlossenen "Nutzungsvertrages" ist vom Berufungsgericht nicht von Amts wegen aufzurollen, da es sich höchstens um einen nicht von Nichtigkeit bedrohten Mangel des Verfahrens erster Instanz handeln könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0044709Dokumentnummer
JJR_19620530_OGH0002_0060OB00162_6200000_001