Norm
HGB §377 BRechtssatz
Falls die stichprobenweise Untersuchung Mängel zeigt, sind nicht alle Stücke anzusehen. Durch den Weiterverkauf der Ware verlängert sich die Rügefrist grundsätzlich nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0062479Dokumentnummer
JJR_19620605_OGH0002_0080OB00116_6200000_001