Norm
RatenG §6Rechtssatz
Der dem Erstgericht vom Berufungsgericht erteilte Auftrag, von Amts wegen das Vorliegen einer Nichtigkeit im Sinne des RatenG zu prüfen und hierüber durch Beschluss zu entscheiden, ist überhaupt kein Beschluss des Berufungsgerichtes im Sinne des § 514 ZPO, sondern bloß ein von diesem Gericht dem Erstgericht erteilter Auftrag, also ein gerichtsinterner Vorgang, gegen den den Parteien ein Rechtsmittel nicht zusteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0043737Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.08.2018