RS OGH 1962/6/15 9Os136/62

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Veröffentlicht am 15.06.1962
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Norm

ArbVermG §4

Rechtssatz

Die unbefugte gewerbsmäßige Stellenvermittlung ist weiterhin nach § 4 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung vom 05.11.1935 DRGBl I Seite 1281 strafbar. Eine solche Vermittlung liegt nicht vor, wenn sich der Täter beim Leiter der Personalabteilung eines Betriebes nur deshalb für die Einstellung bestimmter Personen verwendet, um das Aufkommen eines an diesen Personen begangenen Betruges zu verhindern.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 136/62
    Entscheidungstext OGH 15.06.1962 9 Os 136/62
    Veröff: EvBl 1962/456 S 577

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0051236

Dokumentnummer

JJR_19620615_OGH0002_0090OS00136_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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