RS OGH 1962/6/15 8Ob163/62

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Veröffentlicht am 15.06.1962
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Norm

ZPO §577

Rechtssatz

Hat nach dem Inhalt des "Schiedsvertrages" die "Schiedskommission" darüber zu entscheiden, ob die dem Vermieter für den Fall der Fortsetzung des hinsichtlich der Mietzinsbildung nicht dem Mietengesetz und auch nicht dem Zinsstoppgesetz unterliegenden Bestandverhältnisse bekanntgegebenen Vertragsbedingungen loyal und angemessen sind, dann liegt in der Festsetzung der monatlichen Höhe des Mietzinses durch die "Schiedskommission" kein Schiedsspruch, sondern ein Schiedsgutachten.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 163/62
    Entscheidungstext OGH 15.06.1962 8 Ob 163/62
    Veröff: MietSlg 9786 (21)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0045185

Dokumentnummer

JJR_19620615_OGH0002_0080OB00163_6200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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