Norm
ZPO §577Rechtssatz
Hat nach dem Inhalt des "Schiedsvertrages" die "Schiedskommission" darüber zu entscheiden, ob die dem Vermieter für den Fall der Fortsetzung des hinsichtlich der Mietzinsbildung nicht dem Mietengesetz und auch nicht dem Zinsstoppgesetz unterliegenden Bestandverhältnisse bekanntgegebenen Vertragsbedingungen loyal und angemessen sind, dann liegt in der Festsetzung der monatlichen Höhe des Mietzinses durch die "Schiedskommission" kein Schiedsspruch, sondern ein Schiedsgutachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0045185Dokumentnummer
JJR_19620615_OGH0002_0080OB00163_6200000_003