Norm
ABGB §879 Z4Rechtssatz
Nichtigkeit einer Vereinbarung, durch die sich der Schuldner verpflichtet, einen (über den im gerichtlichen Vergleich ermäßigten Schuldbetrag hinausgehenden) Betrag dafür zu bezahlen, daß der Gläubiger ein gegen ihn eingeleitetes Zwangsversteigerungsverfahrens gemäß § 200 Z 3 EO einstellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0003001Dokumentnummer
JJR_19620619_OGH0002_0080OB00208_6200000_001