Norm
ZPO §235 ARechtssatz
Hat die erste Instanz eine vom Kläger vorgenommene "Umstellung" des Klagebegehrens als Klagsänderung zugelassen und die zweite Instanz den Rekurs des Klägers, der geltend machte, es liege keine Klagsänderung vor, mangels Beschwer zurückgewiesen, so ist dessen weiterer Rekurs an den Obersten Gerichtshof aus demselben Grund unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0039434Dokumentnummer
JJR_19620619_OGH0002_0040OB00326_6200000_001