Norm
ABGB §233 ARechtssatz
Zum Erfordernis der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung eines Prozeßvergleiches für einen unter väterlicher Gewalt stehenden Minderjährigen. - Einem Vergleich muß auch bei optimistischer Beurteilung der Prozeßaussichten des Minderjährigen nicht unbedingt die Genehmigung versagt werden. Aus Zweckmäßigkeitsgründen können auch gewisse Nachteile hingenommen werden, wenn ihnen nur gleich große Vorteile gegenüberstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0049016Dokumentnummer
JJR_19620620_OGH0002_0060OB00144_6200000_001