RS OGH 1962/6/20 6Ob144/62

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Veröffentlicht am 20.06.1962
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Norm

ABGB §233 A

Rechtssatz

Zum Erfordernis der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung eines Prozeßvergleiches für einen unter väterlicher Gewalt stehenden Minderjährigen. - Einem Vergleich muß auch bei optimistischer Beurteilung der Prozeßaussichten des Minderjährigen nicht unbedingt die Genehmigung versagt werden. Aus Zweckmäßigkeitsgründen können auch gewisse Nachteile hingenommen werden, wenn ihnen nur gleich große Vorteile gegenüberstehen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 144/62
    Entscheidungstext OGH 20.06.1962 6 Ob 144/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0049016

Dokumentnummer

JJR_19620620_OGH0002_0060OB00144_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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