Norm
ZPO §560 BRechtssatz
Bei Wohnungskündigungen ist nur der im Gesetz genannte Kündigungstermin (abgesehen von vertraglichen Regelungen) zulässig, auch ein späterer Kündigungstermin ist nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0044872Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010