Norm
UWG §2 D11Rechtssatz
Die Äußerung, ein Vertrag sei "abgelaufen", weist nur auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses hin, ohne etwas über deren Grund zu besagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0078867Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008